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Sonderkundenverträge
Bei Kunden, deren Jahresverbrauch 30.000 kWh überschreitet und bei denen in mindestens
zwei Monaten des Abrechnungsjahres die gemessene Leistung mehr als 30 kW beträgt, gelten die
Stromlieferungen gemäß Konzessionsabgabenverordnung nicht als Lieferungen an
Tarifkunden, sondern an Sonderkunden.
Diese werden monatlich abgerechnet und die Strompreise werden individuell angeboten.
Ihre Ansprechpartnerin
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