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Haushaltsbedarf

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Tarifart Jahresabnahme
kWh
Arbeitspreis
Cent je kWh
Grundpreis
EUR je Jahr
netto brutto netto brutto
H1 0 bis 4.219 20,03 23,836 69,83 83,10
    Mindestdurchschnittspreis
Cent / kWh
netto brutto
HM über 4.219 21,685 25,805

gültig ab 1. Januar 2009

Haushaltsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf von natürlichen Personen für private Zwecke bis zu 30.000 kWh jährlich. Haushaltsbedarf liegt auch vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren Haushalten gemeinsam zu Haushaltszwecken genutzt werden.

Der Tarif besteht aus Arbeitspreis und Grundpreis.

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).

Der Grundpreis ist das Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung. Er wird mit dem Verrechnungspreis zusammengefasst und für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet und kann in Raten angefordert werden. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen.

Der Mindestdurchschnittspreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen. Er ist ab einer festgelegten Jahresabnahme einheitlich für jede kWh zu zahlen. Maßgebend für den zu berechnenden Preis ist die jeweils über ein Messwerk abgenommene Elektrizitätsmenge.

Ermittlung des Entgeltes

Für die Versorgung mit Elektrizität zahlt der Kunde ein Entgelt, das entweder aus Arbeits- und Grundpreis (H1) oder aus dem Mindestdurchschnittspreis (HM) ermittelt wird

H1 Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis

HM Strompreis = Mindestdurchschnittspreis x kWh

Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.

Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung

Die Versorgungzu Grundversorgungspreisen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 einschließlich der ”Ergänzenden Bedingungen” zur StromGVV. In der Stromversorgung mit inbegriffen sind die Netzdienstleistungen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006.

Sie suchen nach einer preislichen Alternative? Dann schauen Sie sich doch mal unseren Tarif local energy activ an!


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