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Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Gemäß des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7.
Juli 2005 teilen wir mit, dass wir die Elektrizitätsversorgungsgesellschaft Velten mbH
Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit
Elektrizität im Netzgebiet der Ofenstadt Velten sind.
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Tarife und Bedingungen der
Elektrizitätsversorgungsgesellschaft Velten mbH für die Versorgung von Stromkunden mit
Elektrizität in Niederspannung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung den Allgemeinen
Tarifen und Bedingungen sowie den ergänzenden Bestimmungen der
Elektrizitätsversorgungsgesellschaft Velten mbH für die Elektrizitätsversorgung von
Tarifkunden entsprechen.
Download:
Allgemeine Tarife
für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung
Stromkennzeichnung - Energiemix und Umweltauswirkungen
Bezugsjahr: 2011
Unser Energiemix setzt sich aus 15,9 % Kernkraft, 62,9 % fossilen und sonstigen
Energieträgern sowie 21,2 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 583 g/kWh
CO2 - Emissionen und 0,00004 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden. Der Energiemix in
Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 24,9 % Kernkraft, 57,8 % fossilen und sonstigen
Energieträgern sowie 17,3 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 508 g/kWh CO2
- Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Mit den oben genannten Informationen erfüllen wir die Forderungen des Gesetzgebers.
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